| Drogenkonsumräume - Herausforderung in der Praxis | ||
| Das Gesetz hat eine längere Vorgeschichte Schließlich gab es die ersten - noch kurzzeitig tolerierten - Drogenkonsum- räume bereits Ende der 80er Jahre in Bremen und Bonn und seit nahezu 10 Jahren gab es die Forderung, dies ursprünglich aus unmittelbarem Hand- lungsbedarf heraus entwickelte niedrigschwellige Angebot der Drogenhilfe rechtlich abzusichern. Die Fachverbände der Suchtkranken- und Drogenhilfe - zunächst
"akzept e.V." und frühzeitig auch schon der Caritasverband
und später dann der "Fachverband Drogen- und Rauschmittel"
(FDR) und die "Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren"
(DHS) - haben solche niedrigschwelligen Angebote als Teil der Überlebenshilfe
als notwendig erachtet. Die gelungene Praxis dieser Einrichtungen, die dazu beigetragen hat, dass das Drogenelend im Bahnhofsviertel drastisch reduziert werden konnte und Todesfälle in den Räumen verhindert werden konnten, mag dazu beigetragen haben, dass auch nach der Veränderung der politischen Mehrheiten in Frankfurt festgehalten worden ist an diesem Konzept. Zumal es - auch nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamt (BKA) - in Frankfurt nicht zur Umfeld- belastung oder vermehrtem Drogenhandel gekommen ist und auch nicht zu einer "Sogwirkung" der Einrichtungen auf Einsteiger oder Gelegenheits- konsumenten. Die "Gesundheitsräume" in Frankfurt am Main sind zudem nur ein Teil eines Gesamtpakets von niedrigschwelligen Hilfen, einschließlich einer umfassenden, auch niedrigschwellig konzipierten Substitutionsbehandlung mit Methadon gewesen. Aber die Frankfurter Rechtsauffassung, dass eine solche gesundheitliche
Hilfe mit dem geltenden Betäubungsmittelrecht übereinstimme,
machten sich Staatsanwaltschaften und Justizministerien in anderen Städten
und Bundes- ländern keineswegs, oder nur mit ausdrücklichen
Einschränkungen, wie z.B. in Hannover, zu eigen. Die Unsicherheit
der Rechtspraxis erforderte deshalb - trotz verschiedener Einzelregelungen
in Hamburg, Hannover oder Saarbrücken - eine Klarstellung vom Gesetzgeber. |
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| Quelle und weiterführende Links: | ||
| http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/praevention/drogen/ | ||
| http://www.indro-online.de/btmg10.htm | ||
| Entwicklungsgeschichte der Drogentherapeutischen Ambulanzen in NRW (von INDRO e.V., Münster) | ||
| Leitlinien zum Betrieb und zur Nutzung von Konsumräumen (von INDRO e.V., Münster) | ||
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