Mitarbeiter der Drogenkonsumräume stehen einerseits in der Verantwortung sich an die rechtlichen (bundesweiten/ länderweiten) Gesetze und Regelungen zu halten, fühlen sich andererseits mit dieser Pflicht häufig alleine gelassen.
Was sagt das geltende Recht zu Themen wie „Benzodiazepingebrauch im Konsumraum“, „Schweigepflicht (-sentbindung)“ oder „Verschaffung einer Gelegenheit zum Verbrauch von Betäubungsmitteln“?
Ein auf Drogenrecht spezialisierter Jurist erläutert die wichtigsten Fragen rund um rechtliche Rahmenbedingungen und „Rechtssicherheit“ in Drogenhilfeeinrichtungen.
Neben dem Ziel professionellem Fachpersonal in DTA/ Konsumräumen aktuelle und kompetente Fortbildungsangebote zu ermöglichen, sollen auch Berufsanfänger, Praktikanten, Ehrenamtliche, etc. von diesem Angebot profitieren.
Speziell auf die Zielgruppe ausgerichtet kann eine gesonderte Fortbildungsveranstaltung gebucht werden, die aus einem Mix der angebotenen Seminarthemen besteht.
Diese Form der Veranstaltung wird als Tagesprogramm durchgeführt.
Die jeweilige Seminardauer wird bei der Programmvorstellung angegeben. Sie können mehrere Seminarthemen zu einem Themenkomplex zusammenfassen. Mindeststundenumfang: 5 Stunden.
Um weitere Informationen zu freien Terminen, Kosten oder anderen Modalitäten zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.